Eine Grippeschutzimpfung wird allen Personen empfohlen, die durch ihre Tätigkeit in erhöhtem Maße einer Infektion ausgesetzt sind oder selbst durch ihre Tätigkeit die Infektion auf andere übertragen können. Zu diesen Personengruppen gehören unter anderem auch Feuerwehrdienstleistende.
Der Arbeitsbereich Katastrophenschutz und Feuerwehrwesen des Landratsamts Aschaffenburg und die Kreisbrandinspektion befürworten eine Gruppeschutzimpfung in diesem Zusammenhang ausdrücklich und empfehlen hiermit allen Feuerwehrdienstleistenden sich einer Impfung zu unterziehen.>
Es wird darauf hingewiesen, dass Sie die Impfung bei ihrem Hausarzt kostenlos erhalten können. Dort wird die Impfung als Vorsorgeleistung durch die Krankenkassen auch ohne Zahlung einer Praxisgebühr vorgenommen.
Zum Thema Neue Grippe (Schweinegrippe) sei in diesem Jahr in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt folgendes bemerkt:
Der Impfstoff gegen die neue Grippe wird voraussichtlich nicht vor Anfang/Mitte November diesen Jahres verfügbar sein. Feuerwehrdienstleistende gehören ebenfalls zum Klientel, denen eine Impfung gegen die neue Grippe empfohlen wird.
Da in jedem Fall ein ausreichender Impfabstand von ca. vier Wochen eingehalten werden muss, bitten wir die Feuerwehrdienstleistenden sich der gewöhnlichen saisonalen Grippeschutzimpfung unterziehen, sobald dies möglich ist, d.h. der Impfstoff bei Ihrem Hausarzt verfügbar ist. Dies wird vermutlich im Laufe des September der Fall sein.
Bei dieser Gelegenheit sollten Sie Ihrem Hausarzt deutlich machen, dass Sie auch an der Impfung gegen die neue Grippe interessiert sind und ab November die Lage verfolgen bzw. sich von Ihrem Hausarzt benachrichtigen lassen, sobald dieser Impfstoff eingetroffen ist. Dann kann die zweite Impfung problemlos durchgeführt werden.
Für Rückfragen steht Herr Markus Mauler unter 06021/394-314 jederzeit gerne zur Verfügung.