Warnung der Bevölkerung

Hier erfahren Sie, über welche Mittel die Bevölkerung über Gefahren informiert wird.

 

Sirenensignale

Bayern hat mit der Verordnung über öffentliche Schallzeichen die Bedeutung der in Bayern verwendeten Sirenensignale festgelegt. Die wichtigsten Sirenensignale sind:

Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.

Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Heulton von einer Minute Dauer.

 

Warnapps

NINA
Mit der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Warn-App NINA, erhalten Sie wichtige Warnmeldungen des Bevölkerungsschutzes für unterschiedliche Gefahrenlagen wie zum Beispiel Gefahrstoffausbreitung oder einen Großbrand. Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der zuständigen Stellen der Bundesländer sind ebenfalls in die Warn-App integriert.

Die Warn-App NINA wurde vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelt.

Weitere Infos zur Warn-App NINA erhalten Sie hier.


KATWARN
Ob Brände, schwere Unwetter oder unerwartete Gefahrensituationen, damit wir von Katastroßhen möglichst verschont bleiben, gibt es das Warnsystem KATWARN.

KATWARN leitet offizielle Warnungen und Handlungsempfehlungen an die betroffenen Menschen. Über Inhalt, Zeitpunkt und Umfang entscheiden allein autorisierte Behörden und Sicherheitsorganisationen.

KATWARN wurde vom Fraunhofer-Institut FOKUS im Auftrag der öffentlichen Versicherer entwickelt.

Weitere Infos über KATWARN erhalten Sie hier.

 

Mit Cell Broadcast: Warnung direkt aufs Handy

Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst, mit dem Warnnachrichten direkt auf das Handy oder Smartphone geschickt werden können. Mit keinem anderen Warnkanal können wir mehr Menschen direkt erreichen.

Weitere Informationen zum Cell Broadcast erhalten Sie hier.

 

Rundfunk

Gezielte und umfangreiche Informationen sind über den Rundfunk möglich. Nachdem die Bürger per Sirene das Signal „Rundfunkgerät einschalten, auf Durchsage achten“ erhalten haben, können nun detaillierte Verhaltensmaßregeln über den Rundfunk ausgestrahlt werden.

Mit den ARD Rundfunkanstalten, dem Zweiten Deutschen Fernsehen und den privaten Rundfunkanbietern bzw. deren Dachorganisationen wurden deshalb Vereinbarungen über die Durchsage von Warnungen und Hinweisen an die Bevölkerung über den Hörfunk und soweit möglich - gegebenenfalls in Form von Untertiteln - das Fernsehen getroffen.

Hierzu stehen der Katastrophenschutzbehörde des Landratsamtes Aschaffenburg folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

Amtliche Gefahrendurchsage
Diese Möglichkeit kommt dann in Betracht, wenn eine wörtliche Mitteilung der zuständigen Behörde an die Bevölkerung erforderlich ist.

Für Inhalt und Wortlaut ist das Landratsamt verantwortlich. Auf Anweisung des Landratsamtes ist die amtliche Gefahrendurchsage sofort und wiederholt zu senden.

Gefahrenmitteilung
Sie wird genutzt, wenn die Bevölkerung über zu erwartende Gefahren informiert werden soll und eine amtliche Gefahrendurchsage nicht erforderlich ist. Soweit keine festen Sendezeiten vereinbart sind, werden sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt gesendet. Die Art und Wiedergabe stehen, im Gegensatz zur amtlichen Gefahrendurchsage, im Ermessen und in der Verantwortung der Rundfunksender.
Quelle: Kreisfeuerwehrverband Aschaffenburg

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